Das Deutsche Rechtswörterbuch (= DRW) ist ein alphabetisch geordnetes, gesamtsystembezogenes und
einzelsprachenübergreifendes, diachronisches, fachliches Sprachwörterbuch mit Elementen eines
fachlichen Sachwörterbuchs, insbesondere im Hinblick auf enzyklopädisch geprägte Erläuterungstypen.
Erfasst wird der Wortschatz der Sprache des Rechtslebens vom Beginn der schriftlichen Überlieferung
im 5. Jahrhundert in merowingischen Urkunden bis Goethe. Die Bezeichnung „deutsch" meint aus der
Sicht der historischen Sprachwissenschaft des ausgehenden 19. Jahrhunderts das Westgermanische
unter Einschluss des Frankolateinischen, Altenglischen, Altfriesischen, Altsächsischen,
Mittelniederländischen, Mittelniederdeutschen, des Althochdeutschen, Mittelhochdeutschen,
Frühneuhochdeutschen und des Neuhochdeutschen.